Wie sieht die Ausbildung aus?
Die Ausbildung erfolgt in Kooperation mit stationären oder ambulanten Fachpraxiseinrichtungen. Dies sind z.B. Altenpflegeheime, geriatrische und psychiatrische Krankenhäuser, ambulante Pflegedienste u.a.
Wie lange dauert die Ausbildung ?
Die Altenpflegehelfer/innen legen nach einem Jahr eine Abschlussprüfung ab. Schüler/innen der Fachschule für Altenpflege haben die Möglichkeit an dieser Prüfung teilzunehmen, wenn sie den Bildungsgang nicht zu Ende führen wollen oder können und erhalten nach bestandener Prüfung den Abschluss „Staatlich geprüfte/r Altenpflegehelfer/in".
In welchen Fächern wird ausgebildet ?
Nach der ab Schuljahr 2004/05 geltenden neuen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung wird es einen in Lernfelder gegliederten Lehrplan geben. Es wird nicht mehr getrennt nach Fächern unterrichtet, sondern verschiedene Fachlehrer arbeiten in einem Team zusammen an einem Modul. Insgesamt gibt es 9 Module.
A. Pflichtmodule
1. In den Beruf Altenpflege eintreten
2. Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen
3. Dementiell erkrankte und gerontopsychiatrisch veränderte alte Menschen pflegen
4. Anleiten, beraten und Gespräche führen
5. Alte Menschen bei der Lebensgestaltung unterstützen
6. Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren
7. Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken
8. Religiöse und ethische Aspekte beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen
B. Wahlpflichtmodule
9. Regionalspezifisches Lernmodul
Pflicht und Wahlmodule ergeben 800 Stunden. Hinzu kommt:
C. Fachpraktische Ausbildung mit 850 Stunden.
Ausbildungsvergütung durch die Praxisstelle:
Vergütung nach Tarif durch die jeweilige Fachpraxisstelle
Ausbildungsabschluss:
Nach der Abschlussprüfung zum staatlich geprüften Altenpflegehelfer /zur staatlich geprüften Altenpflegehelferin ist ein Einsatz in Altenpflegeheimen, geriatrischen und psychiatrischen Krankenhäusern, ambulanten Pflegediensten u.a. möglich und wahrscheinlich.
Weiterbildung:
Nach erfolgreichem Abschluss ist eine Übernahme in die dreijährige Regelausbildung zum staatlich geprüften Altenpfleger/ zur staatlich geprüften Altenpflegerin möglich.
Bei besonderer Eignung kann diese Übernahme sogar ins zweite Ausbildungsjahr erfolgen.
Weitere Informationen oder die Möglichkeit zur Beratung bzw. persönlichem Gespräch erhalten Sie, wenn Sie uns via E-Mail unter
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