Montag, 06.02.2012
Bewerbung Altenpflege Drucken

Welche Aufnahmevoraussetzungen gibt es?

  • 1.1. Qualifizierter Sekundarabschluss 1 (Mittlere Reife) bzw. ein gleichwertiger Bildungsstand
    oder
  • 1.2. Hauptschulabschluss und
    a. eine abgeschlossene Ausbildung in Altenpflegehilfe oder
    b. eine abgeschlossene mindestens 2jährige Berufsausbildung

    Ausserdem wird eine gesundheitliche Eignung gefordert.

Welche Bewerbungsunterlagen sind notwendig ?

     

  • 1. Bewerbungsschreiben
  • 2. tabellarischer Lebenslauf
  • 3. Passfoto
  • 4. beglaubigte Abschlusszeugnisse
  • 5. Geburtsurkunde (ggf. Heiratsurkunde)
  • 6. Die Vorlage eines Ausbildungsvertrages mit einer Institution der Altenpflege
  • 7. Ein Zeugnis des Gesundheitsamtes über die körperliche Eignung für den angestrebten Beruf.Dieses ist vorläufig jedoch noch nicht vorzulegen. Es wird von der Schule erst im Falle einer Aufnahme beim zuständigen Gesundheitsamt beantragt.


Haben Sie noch Fragen zur Ausbildung ?

     

    Ihre Ansprechpartnerin:

Christiane

    Christiane Nagel-Wagner

    - Fachbereichsleiterin -


    Tel.: 06371—62666

    Frau Nagel-Wagner steht Ihnen für telefonische Rückfragen und -nach Terminabsprache-für persönliche Beratung zur Verfügung.

     

Wohin schicken Sie Ihre Bewerbung?

     

    Nikolaus-von-Weis-Schule

    Luitpoldstr. 28

    66849 Landstuhl

     

Übrigens:

     

Mit der staatlich anerkannten Ausbildung als AltenpflegerIn haben Sie die Möglichkeit:

  • in verschiedenen Arbeitsfeldern tätig zu sein, z.B. Altenheim, Sozialstation, Kurzzeitpflege, Betreutes Wohnen, Sozialdienst, Krankenhaus, Psychiatrie.
  • sich für verschiedene Funktionen weiterzubilden, z.B.PflegegruppenleiterIn, WohngruppenleiterIn, PraxisanleiterIn, HeimleiterIn.
  • an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz ein Studium aufzunehmen.

 

Ausbildungsvergütung durch die Praxisstelle:

  • 1. Ausbildungsjahr: etwa 637.--€
  • 2. Ausbildungsjahr: etwa 765.--€
  • 3. Ausbildungsjahr: etwa 780.--€
  • (Stand November 2004)

Kosten:

     

Es besteht Schulgeldfreiheit, jedoch keine Lernmittelfreiheit (Bücher, Kopiergeld,Arbeitsmaterial, ...) .

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 21. Juli 2008 um 01:30 Uhr